Vorsicht bei Auslandszahlungen ab 12.500 €

Fallstudie: Was man Ihnen zur AWV-Meldepflicht verheimlicht

Neuester Research von Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner, Hamburg

Das letzte woran Sie bei Auslandszahlungen denken, ist dafür monatlich eine Meldung an die Bundesbank zu machen. Doch es drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Das sagt Ihnen keiner zur AWV-Meldepflicht.

Erfahren Sie, warum bei Auslandszahlungen Bußgelder bis 30.000 € drohen

Wieso Sie die AWV-Meldepflicht nicht kennen

Erfahren Sie, warum Sie die AWV-Meldepflicht bislang nicht kannten und wieso es nicht Ihre Schuld ist.

Wieso 30.000 € Bußgeld droht

Lernen Sie, wieso für jede Auslandszahlung über 12.500 € ein Bußgeld droht, wenn nicht monatlich an die Bundesbank gemeldet wurde.

Wie Sie ein Bußgeld vermeiden

Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei in der Vergangenheit nicht abgegebenen AWV-Meldungen ein Bußgeld effektiv, schnell und sicher vermeiden können.

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Exklusives Wissen von Rechtsanwälten, die seit 36 Jahren tätig sind.

Das erfahren Sie in der kostenfreien Fallstudie:

Warum Sie die AWV-Meldepflicht bislang nicht kannten und dieses nicht Ihre Schuld gewesen ist.

Warum 89% der Unternehmen bislang keine AWV-Meldung bei der Bundesbank abgegeben haben - unbewusst oder absichtlich.

Welche Annahmen und falschen Schritte Sie bislang wahrscheinlich davon abgehalten haben, Ihre Auslandszahlungen bei der Bundesbank zu melden.

Wie Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Meldepflichten neu aufstellen und proaktiv Verstöße verhindern.

Warum Ihnen ein Anruf bei der Bundesbank nichts bringt, wenn Sie bislang keine AWV-Meldung abgegeben haben.

Wie Sie die richtigen Kennzahlen und Belegarten für die zu meldenden Zahlungen fehlerfrei ermitteln.

Welche fünf Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten, der für Sie bislang die AWV-Meldung nicht abgegeben hat.

Wie Sie mit unserer Erfahrung eine Selbstanzeige abgeben können, um Bußgelder bis 30.000 € effektiv und endgültig zu vermeiden.

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Über Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner

Dr. Tristan Wegner ist seit über 11 Jahren Rechtsanwalt in Hamburg und berät Unternehmen rund um die internationale Lieferkette.

Die Kanzlei O&W Rechtsanwälte führt er in der zweiten Generation. Diese berät seit über 36 Jahren Unternehmen in diesen Spezialbereichen.

Er unterstützt in komplizierten Themen im internationalen Handel, wie z.B.

  1. Meldungen von Zahlungen an die Bundesbank
  2. Anzeige von Direktinvestitionen (Tochtergesellschaften / Auslandsbeteiligungen) gegenüber der Bundesbank
  3. Entwicklung von konkreten Arbeitsabläufen im Rahmen der Unternehmenscompliance, um Strafen und Bußgelder zu verhindern
  4. Die systematische Klärung von vergessenen Meldepflichten und Klärung gegenüber Zoll und Bundesbank.

Er ist bekannt für seinen bewährten hanseatischen Beratungsansatz, die Unternehmen absichern.

Niemand schafft es, alleine großartige Dinge zu erreichen. Deshalb kann Dr. Wegner mit seinem 20-köpfigen Team auf mehr als 1.000 beratene Unternehmen zurückblicken, die mit seinen Strategien Bußgelder effektiv verhindert haben.

Das erwartet Sie in der Fallstudie

Warum die AWV-Meldepflicht für jeden Unternehmer relevant ist und wie Sie teure Bußgelder von bis zu 30.000 € sicher vermeiden.

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