Betrifft mich die AWV-Meldepflicht?

Hätten auch Sie Ihre Auslandszahlungen bei der Bundesbank melden müssen
Gewissheit in 15 Minuten.

Das letzte woran Sie bei Auslandszahlungen denken, ist dafür monatlich eine Meldung an die Bundesbank zu machen. Doch es drohen Bußgelder bis zu 30.000 €.

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Kostenloser Sofort-Check, ob Sie von der AWV-Meldepflicht betroffen sind. Noch wenige Plätze frei.

Achtung: Die Plätze werden streng nach der Reihenfolge vergeben.

Das werden wir mit Ihnen individuell besprechen

Wieso Sie die AWV-Meldepflicht nicht kennen

Erfahren Sie, warum Sie die AWV-Meldepflicht bislang nicht kannten und wieso es nicht Ihre Schuld ist.

Wieso 30.000 € Bußgeld droht

Wir sagen Ihnen, wieso für jede Auslandszahlung über 12.500 € ein Bußgeld droht, wenn nicht monatlich an die Bundesbank gemeldet wurde.

Wie Sie ein Bußgeld vermeiden

Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei in der Vergangenheit nicht abgegebenen AWV-Meldungen ein Bußgeld effektiv, schnell und sicher vermeiden können.

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Das erfahren Sie in dem kostenfreien Gespräch:

Warum Sie die AWV-Meldepflicht bislang nicht kannten und dieses nicht Ihre Schuld gewesen ist.

Warum Sie wie andere 89% der Unternehmen bislang keine AWV-Meldung bei der Bundesbank abgegeben haben - unbewusst oder absichtlich.

Welche Annahmen und falschen Schritte Sie bislang davon abgehalten haben, Ihre Auslandszahlungen bei der Bundesbank zu melden.

Wie Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Meldepflichten neu aufstellen und proaktiv Verstöße verhindern.

Warum Ihnen ein Anruf bei der Bundesbank nichts bringt, wenn Sie bislang keine AWV-Meldung abgegeben haben.

Wie Sie die richtigen Kennzahlen und Belegarten für die zu meldenden Zahlungen fehlerfrei ermitteln.

Welche fünf Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten, der für Sie bislang die AWV-Meldung nicht abgegeben hat.

Wie Sie mit unserer Erfahrung eine Selbstanzeige abgeben können, um Bußgelder bis 30.000 € effektiv und endgültig zu vermeiden.

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Über Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner

Dr. Tristan Wegner ist seit über 11 Jahren Rechtsanwalt in Hamburg und berät Unternehmen rund um die internationale Lieferkette.

Die Kanzlei O&W Rechtsanwälte führt er in der zweiten Generation. Diese berät seit über 36 Jahren Unternehmen in diesen Spezialbereichen.

Er unterstützt in komplizierten Themen im internationalen Handel, wie z.B.

  1. Meldungen von Zahlungen an die Bundesbank
  2. Anzeige von Direktinvestitionen (Tochtergesellschaften / Auslandsbeteiligungen) gegenüber der Bundesbank
  3. Entwicklung von konkreten Arbeitsabläufen im Rahmen der Unternehmenscompliance, um Strafen und Bußgelder zu verhindern
  4. Die systematische Klärung von vergessenen Meldepflichten und Klärung gegenüber Zoll und Bundesbank.

Er ist bekannt für seinen bewährten hanseatischen Beratungsansatz, die Unternehmen absichern.

Niemand schafft es, alleine großartige Dinge zu erreichen. Deshalb kann Dr. Wegner mit seinem 20-köpfigen Team auf mehr als 1.000 beratene Unternehmen zurückblicken, die mit seinen Strategien Bußgelder effektiv verhindert haben.

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