Achtung bei Auslandsüberweisungen

Was man Ihnen zur AWV-Meldung verheimlicht

Neuester Research von Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner, Hamburg

Haben Sie schon einmal mehr als 12.500 € ins Ausland gezahlt oder von dort erhalten? Und haben Sie darüber dann auch im Folgemonat eine AWV-Meldung bei der Bundesbank abgegeben? Nein?

Wussten Sie, dass es eine gesetzliche Pflicht gibt, sämtliche Auslandszahlungen über 12.500 € an die Bundesbank zu melden?

Und zwar völlig egal, ob es sich um eingehende oder um ausgehende Zahlungen handelt.

Und dass, wenn Sie das vergessen, nach dem Gesetz Bußgelder von bis zu 30.000 € pro Tat folgen können. Auch nicht?

Das Wissen, das Sie heute hier erhalten, das ist mittlerweile dafür verantwortlich, dass unsere Mandanten komplett anders über das Thema Auslands-Transaktionen und Meldepflichten denken

Wieso Sie von AWV-Meldungen noch nie gehört haben

Wahrscheinlich wundern Sie sich jetzt, dass Sie von dieser Thematik noch nie etwas gehört haben.

Denn wäre diese Pflicht wichtig, hätte Ihnen doch wahrscheinlich davon schon mal jemand erzählt, oder?

Uns ging es ganz genauso, als uns 2015 das erste Mal ein Mandant zu Meldepflichten kontaktierte. Gegen das Unternehmen lief damals ein Bußgeldverfahren wegen verschiedener Verstöße im Außenhandel. Wir fanden dann bei der Recherche heraus, wie viele Meldepflichten der Staat bei Auslandsüberweisungen tatsächlich vorgesehen hat.

Selbst uns als Anwälten war uns bis dahin gar nicht klar, wie reglementiert dieser Bereich ist.

  • Und deswegen erfahren Sie heute, was die AWV-Meldepflicht genau ist und welche Risiken bestehen, wenn Sie mehr als 12.500 € ins Ausland transferiert oder aus dem Ausland empfangen haben.
  • Wir erzählen Ihnen auch, was Sie zu beachten haben, wenn Sie internationales Geschäft betreiben.
  • Und das ohne einen Anwalt dafür zu bezahlen oder Halbwahrheiten aus irgendwelchen Foren oder von anderen Internetseiten nehmen zu müssen.

Wieso die AWV-Meldepflicht auch Sie etwas angeht

Für wen ist die AWV-Meldepflicht eigentlich wichtig? Sie ist wichtig für alle Unternehmen, die generell Auslandsgeschäft betreiben.

Es ist wichtig für Geschäftsführer derartiger Unternehmen, denn die sind dafür verantwortlich, ihr Unternehmen ordnungsgemäß zu organisieren.

Und es ist aber auch wichtig für Leiter der Buchhaltung und für Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen, die mit Zahlungen tagtäglich in Berührung kommen.

Genauso aber auch für vermögende Privatpersonen, die Geld ins Ausland oder aus dem Ausland transferieren.

Und auch für alle, die beispielsweise mit Devisen oder mit Kryptos traden und dementsprechend höhere Einzahlungen bei ausländischen Brokern vornehmen.

Es ist auch für jeden wichtig der bislang, von seinem Steuerberater zu dem Thema AWV-Meldepflichten nicht aufgeklärt worden ist.

Und auch für Unternehmer, wo die Bundesbank möglicherweise schon daran erinnert hat, dass in der Vergangenheit Meldungen nach der AWV nicht abgegeben worden sind.

Wieso wir auf das Thema spezialisiert sind

Wer sind wir überhaupt, dass wir zu diesem Thema etwas erzählen können? 

Mein Name ist Dr. Tristan Wegner. Ich bin Rechtsanwalt in Hamburg und wir sind hier in unserer Kanzlei seit über 36 Jahren tätig. Wir haben 20 Mitarbeiter, wir haben einen Standort in Hamburg und ein weltweites Netzwerk.

Wir beraten Unternehmen und vermögende Privatpersonen und das speziell im Bereich Außenhandel und dort vor allem im Bereich Zahlungs- und Meldewesen.

Wir haben weit über 100 Unternehmen zum Thema AWV-Meldepflicht bereits geholfen.

Wir haben diverse Verhandlungen bei der Bundesbank und beim Zoll wegen Verstößen geführt.

Zuletzt habe ich in der Frankfurter Rundschau zur AWV-Meldepflicht ein Interview gegeben.

Sie brauchen kein Experte im AWV-Meldewesen zu sein oder eine eigene Compliance-Abteilung zu haben. Denn wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet die AWV-Meldepflicht genau?

Den meisten Menschen ist diese AWV-Meldepflicht bei Geschäften mit Auslandsbezug völlig unbekannt.

Dabei ist sie im Gesetz verankert, und zwar in § 67 AWV. Da ist geregelt, dass alle Inländer der Deutschen Bundesbank innerhalb bestimmter Fristen die Zahlungen zu melden haben, die entweder ins Ausland gegangen sind oder aus dem Ausland kommen.

Das heißt, es sind alle Zahlungen über 12.500 € betroffen, und das völlig egal, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU abgewickelt werden.

Also auch Zahlungen nach Frankreich, Spanien, in die Niederlande sind Auslandszahlungen und dementsprechend meldepflichtig.

Und diese Meldepflicht betrifft sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.

Keiner ist von dieser Meldepflicht ausgenommen.

Sie müssen als Unternehmen nicht nur Zahlungen melden, sondern Sie sind auch verpflichtet, ausländische Gesellschaftsbeteiligungen zu melden. Wenn Sie beispielsweise eine Muttergesellschaft im Ausland haben oder Tochtergesellschaften im Ausland haben, dann muss auch diese Beteiligung an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.

Und genauso möchte die Deutsche Bundesbank von Ihnen Bestandsmeldungen haben, also die Summe aller Forderungen und Verbindlichkeiten im Ausland Sie jeweils zum Monatsende haben.

Und nicht nur das ist meldepflichtig, sondern auch wenn Sie Derivate oder Wertpapiergeschäfte haben, dann sind auch darüber Meldungen an die Deutsche Bundesbank zu erbringen.

Es ist nicht Ihre Schuld

Sie sagen wahrscheinlich jetzt:

"Davon habe ich habe noch nie etwas gehört."

Es ist nicht Ihre Schuld, dass Sie von dieser AWV-Meldepflicht noch nichts gehört haben.

Denn seien wir doch mal ehrlich. Es gibt zu viele Vorschriften mittlerweile in Deutschland und auch in der Europäischen Union. Wer soll da noch den Überblick behalten?

Und wenn man sich einmal eine aktuelle Studie des Handelsblattes anguckt, dann haben 80 % der Mittelständler Angst vor zu viel Bürokratie. Das ist noch vor dem Fachkräftemangel eines der Hauptthemen, womit sich der Mittelstand beschäftigt. Und es gibt auch einfach zu wenig auf den Außenhandel spezialisierte Berater, die Ihnen bei dem Thema Meldepflichten weiterhelfen können und Sie auch darauf aufmerksam machen können.

Auch Ihre Mitarbeiter haben das Thema höchstwahrscheinlich nicht auf dem Schirm, denn die sind ja aufgrund des Fachkräftemangels meist schon mit dem Tagesgeschäft überlastet. Und da macht sich dann nicht auch noch jemand Gedanken darüber, ob es Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung gibt.

Warum haben Sie nun also keine AWV-Meldung abgegeben? 

Wahrscheinlich hat Sie niemand darüber informiert. Ihr Banker hat Ihnen nicht Bescheid gesagt. Ihr Steuerberater hat Ihnen nicht Bescheid gesagt. Ihre Mitarbeiter sind diesbezüglich nicht geschult gewesen. Sie selbst haben sich wahrscheinlich mit den Meldepflichten auch noch nicht auseinandergesetzt. Oder aber Sie sind so stark in den letzten Jahren gewachsen, dass Sie die Strukturen nicht nachziehen konnten und dementsprechend solche Thematiken wie die Meldepflichten in den Unternehmensprozesse nicht abgebildet worden sind.

Exklusiv: Fallstudie AWV-Meldepflicht

Damit Sie eine Vorstellung von der Dimension der AWV-Meldungen erhalten, möchte ich von zwei Fällen berichten, die wir natürlich anonymisiert haben.

Wir hatten beispielsweise die S. AG. Die hat regelmäßig Zahlungen erbracht, und zwar sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer. Das war relativ hohes Volumen mit durchschnittlich 233 Zahlungen im Monat.

Dann gab es einen Mitarbeiterwechsel, weil der dafür zuständige Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist. Und dann ist das Wissen nicht an den Nachfolger weitergegeben worden und dadurch sind diese AWV-Meldungen plötzlich nicht mehr abgegeben worden.

Wir haben das geprüft, wir haben eine Selbstanzeige für das Unternehmen erstellt und das Verfahren ist dann auch eingestellt worden, ohne dass ein Bußgeld verhängt worden ist.

Wir haben alle Mitarbeiter darauf sensibilisiert, was die Meldepflichten sind und wie vorzugehen ist. Und dann ist die Angelegenheit glimpflich geregelt worden.

Ein anderes Unternehmen war die Q.B. GmbH. Das war ein großer Konzern mit 33 Tochtergesellschaften und verschiedenen Betriebsstätten im Ausland. Da gab es Cash Pooling, da gab es Konzernverrechnungspreise und die AWV-Meldung ist deswegen hochgekommen, weil die Auslandsgesellschaften nicht an die Bundesbank gemeldet worden sind. Dann hat die Bundesbank daran erinnert, dass auch Beteiligungen an Auslandsgesellschaften im Rahmen der K3/K4 Meldepflicht zu melden sind.

Dann wurde festgestellt, dass die internen Zahlungen zwischen den Konzerngesellschaften, aber auch die externen Zahlungen gar nicht gemeldet worden sind.

Das haben wir wir gemeinsam mit dem Mandanten aufgearbeitet und auch hier eine wirksame Selbstanzeige abgegeben. Auch hier sind dann keine Bußgelder verhängt worden.

Geheime Info über die AWV-Meldepflicht

Was haben wir bei allen dieser Verfahren gelernt?

Wir haben eine Sache erkannt, nämlich:

Sie können Ihr Tagesgeschäft als Unternehmer perfekt im Griff haben. Und trotzdem überrascht Sie eine Thematik wie die AWV Meldepflicht komplett, weil Sie davon einfach noch nichts gehört haben.

Sie können auch die besten Steuerberater und Anwälte haben und wissen trotzdem nichts davon, weil auch die Berater diese Thematik nicht kennen, die sehr speziell ist.

Auch die Banken machen Sie im Regelfall als Unternehmer nicht darauf aufmerksam, dass Sie AWV-Meldepflichten unterliegen.

Kennen Sie Ihre Meldepflicht-Verstöße?

Ist die AWV-Meldepflicht auch ein Thema für Sie? Vielleicht haben Sie entweder schon Verstöße festgestellt oder Sie sind sich dessen unsicher?

Für diese Fälle haben wir eine kostenlose Checkliste zusammengestellt. Mit dieser Checkliste können Sie selbst prüfen, ob Sie der AWV-Meldepflicht unterliegen und erhalten Tipps, wie Sie dann weiter vorgehen.

P.S. Die Checkliste ist kostenfrei und sichert Ihnen einen Vorsprung gegenüber den Behörden.

Wenn Sie auf “Fortfahren” klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.