Unternehmer aufgepasst

Wie Sie 30.000 € Bußgeld wegen vergessener AWV-Meldepflicht vermeiden

(selbst wenn Sie bis heute von der AWV-Meldepflicht noch nie gehört haben)

Neuster Research von Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner, Hamburg

Was heute zu tun ist, wenn Sie Ihre internationalen Überweisungen nicht an die Bundesbank gemeldet haben

Wussten Sie, dass 78% aller Deutschen, die internationale Überweisungen tätigen, gegen das Gesetz verstoßen? Es ist wahr. Sie gehen das Risiko ein, ein Bußgeld von bis 30.000,- € für Auslandsüberweisungen zu erhalten!

Hier ist das Problem, das Sie haben, wenn Sie in der Vergangenheit Zahlungen ins Ausland getätigt haben:

Es gibt eine gesetzliche Pflicht, Auslandsüberweisungen binnen eines Monats an die Deutsche Bundesbank zu melden. Melden Sie die Auslandszahlungen nicht, so sieht das Gesetz pro Tat ein durch die Zollverwaltung verhängtes Bußgeld von bis zu 30.000,- € vor.

Und als Unternehmen können zusätzlich Bußgelder wegen mangelhafter Compliance von bis zu 300.000,- € festgesetzt werden.

Aber nicht nur das: Ein von erfahrenen Zöllnern betriebenes Bußgeldverfahren wird Ihre Geschäftsabläufe stören, Ressourcen bei der Aufarbeitung binden und eventuell sogar den guten Ruf ruinieren.

Glücklicherweise gibt es eine Lösung für alle, die eine AWV-Meldung vergessen haben. Lassen Sie mich die O&W-Strategie vorstellen, die wir seit mehr als sieben Jahren anwenden, wenn Auslandszahlungen von Unternehmern oder vermögenden Privatpersonen nicht an die Bundesbank gemeldet wurden.

  • Zunächst prüfen wir alle Ihre Zahlungen auf bestehende Meldepflichten. So können Sie sich schnell sicher sein, ob Ihnen ein Bußgeld droht.
  • Durch unsere klare schriftliche Einschätzung bleiben keine Fragen offen. Kein Anwaltsdeutsch, das Sie nicht verstehen, sondern eine klar verständliche und ehrliche Einschätzung der Fakten und Rechtslage.
  • Wir schützen Ihr privates oder unternehmerisches Vermögen, indem wir mit einer Selbstanzeige Bußgelder des Zolls gegen Sie effektiv abblocken.
  • Sie erhalten von uns die Sicherheit, dass Ihre neu aufgesetzten Meldeprozesse den Anforderungen der Behörden genügen. So können Sie sicher sein, dass Sie in Zukunft keine Bußgeldrisiken haben, weil Sie Auslandsüberweisungen termingerecht, vollständig und formell korrekt an die Bundesbank melden.
  • Sie können sich sicher sein, dass Sie nur von erfahrenen Fachanwälten begleitet werden, die wissen wie die Behörden arbeiten. Für Sie bedeutet das, dass Sie ungestört Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können und sich sicher sind, dass wir alles sicher regeln.
  • Sie müssen uns nicht hinterher telefonieren, sondern werden proaktiv von uns durch den Prozess geleitet. Das schont Ihre Nerven. Denn ein fester Ansprechpartner begleitet Sie persönlich bei allen Fragen: Ob per Telefon, Videokonferenz oder persönlich.

Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie gerade uns beauftragen sollten. Das möchte ich Ihnen erklären. Wir sind als Fachanwälte seit mehr als sieben Jahren auf die AWV-Meldepflichten spezialisiert. Wir haben mehr als 100 Mandanten geholfen, die keine AWV-Meldung für Auslandszahlungen gemacht haben. Unsere Kanzlei besteht seit mehr als 36 Jahren und wir haben uns hanseatischen Tugenden verschrieben. Verlässlichkeit, Transparenz und wirtschaftliches Denken sind uns wichtig.

Und übrigens: Wir sind die erste Kanzlei, die zu Selbstanzeigen wegen vergessener AWV-Meldepflichten beraten hat.

Ich wurde zuletzt in der Frankfurter Rundschau zu den AWV-Meldepflichten und den bestehenden Risiken interviewt.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, führen wir zunächst ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch durch, in dem wir prüfen, ob wir Ihnen helfen können.

Ist das der Fall, so vereinbaren wir mit Ihnen binnen 48 Stunden einen Kick-Off Call, in dem unsere Anwälte das individuelle Vorgehen gemeinsam mit Ihnen Schritt-für-Schritt festlegen.

Innerhalb von ein bis zwei Wochen bereinigen wir dann von unserer Seite die vergessenen AWV-Meldungen.

Ihr enthaltener Bonus

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, erhalten Sie nicht Kontakt zu unseren hochspezialisierten und erfahrenen Anwälten. Sie bekommen von uns auch ein Handbook, damit Sie wissen, wie Sie Zahlungen für die Bundesbank aufbereiten müssen.

Sie erhalten darüber hinaus ein Workpaper mit konkreten Anweisungen, wie Ihre Meldeprozesse verbessert werden sollten.

Darüber hinaus rechnen wir mit Ihnen im Gegensatz zu anderen Anwälten nicht nach den gesetzlichen Gebühren auf Basis des „Streitwerts“ des Zahlungsvolumens ab, sondern transparent nach aufgewendeter Zeit. So vermeiden Sie es, dass erhebliche Kosten entstehen, da andere Anwälte bei der Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und einem hohen Zahlungsvolumen zuweilen ganz bedeutsame Anwaltshonorare aufrufen.

Mehr als 100 zufriedene Mandanten und verhinderte Geldbußen wegen vergessener AWV-Meldungen sind eigentlich Referenz genug. Gleichwohl geben wir Ihnen hiermit unsere Zufriedenheitsgarantie.

Sollten Sie mit unserer Beratung nicht zufrieden sein, so können Sie die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Fragen unsererseits beenden.

Wenn Sie sich heute noch für ein Erstgespräch entscheiden, dann garantieren wir Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Meldepflichten innerhalb von 48 Stunden.

Sie erhalten

  • die bestmögliche Bearbeitung und Kontakt zu den erfahrensten Anwälten zur AWV-Meldepflicht
  • binnen 48 Stunden eine sichere Ersteinschätzung Ihrer Meldepflichten und Risiken
  • die Absicherung Ihres Vermögens, denn wir fertigen eine abgestimmte Selbstanzeige zur Bußgeldfreiheit
  • ein faires und klar kommuniziertes Honorar unsererseits nach Aufwand und nicht nach Volumen der Zahlungen

P.S. Sind wir ehrlich, wenn Sie dieses Angebot nicht annehmen, dann werden Sie nächste Woche um diese Zeit Ihre Meldepflichten immer noch nicht nachgeholt haben. Das Risiko eines Bußgeldes besteht weiter fort.

P.P.S. Was Sie in dieser Situation am meisten brauchen ist ein erfahrener Berater an Ihrer Seite, der jetzt genau weiß, was zu tun ist. Buchen Sie sich jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und haben Sie die vergessenen AWV-Meldungen spätestens in zwei Wochen abgeschlossen.

Wäre es nicht gut, den Blick wieder nach vorne zu richten statt auf Verstöße der Vergangenheit?

Handeln Sie jetzt und buchen Sie sich Ihr persönliches Erstgespräch.

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