Enthüllt: Geheimnisse der Bundesbank zu Auslandsüberweisungen
Wissen Sie was? Das letzte woran Sie denken, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen, ist dafür eine Meldung an die Bundesbank zu machen, oder?
Bis Sie deswegen von einem Bußgeld eingeholt werden. Dann werden Sie sich wünschen, rechtzeitig vorher Ihre Zahlungen auf bestehende Meldepflichten geprüft zu haben.
An dieser Stelle fragen sie sich vielleicht, was bedeutet die AWV-Meldepflicht eigentlich genau?
Das möchte ich Ihnen kurz erklären. Ganze 68% aller Unternehmer und vermögender Privatpersonen übersehen die Meldepflicht für Überweisungen ins Ausland.
Davon haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört, oder?
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie internationale Zahlungen an die Bundesbank monatlich melden müssen. Das gilt für jeden und greift dann, wenn die Zahlung mehr als 12.500,- € beträgt.
Die Nichtmeldung ist mit einem Bußgeld bis zu 30.000,- € sanktioniert.
Doch bislang hat Sie niemand über ein so wichtiges Thema informiert.
Als Sie das letztes Mal mit Ihrem Steuerberater zusammensaßen haben sie über alles möglich gesprochen, aber nicht über Meldepflichten für Auslandsüberweisungen. Und Ihr Hausanwalt hat Ihnen schon oft geholfen, dieses Spezialthema kannte er aber ebenfalls nicht. Es ist also nicht Ihre Schuld, dass Sie sich mit diesem Thema bislang nicht auseinandergesetzt haben.
Das geht nicht nur Ihnen so. Jeden Tag übersehen selbst gestandene Unternehmer und vermögende Privatpersonen diese Meldungen. Denn sie denken, dass es sich um legitime Geschäftstransaktion handelt und darum keine Probleme auftreten werden.
An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, wieso ich mich mit der Meldepflicht für Auslandszahlungen so gut auskenne.
Die Antwort ist einfach. Wir sind die erste Anwaltskanzlei in Deutschland, die seit mehr als sieben Jahren zu AWV-Meldepflichten berät.
Letzten Montag habe ich wieder einem Mandanten geholfen, der seine Auslandszahlungen nicht gemeldet hat.
Stellen Sie sich vor, wie es ihm ging, als er erfuhr, dass mehr als 347 Zahlungen im Wert von 10,3 Millionen Euro nicht an die Bundesbank gemeldet wurden.
Ich habe ihm erklärt, dass man durch eine Selbstanzeige Bußgelder proaktiv vermeiden kann. Es ist gewissermaßen eine „Du kommst aus dem Gefängnis frei Karte“, wie Sie diese vom Monopoly kennen.
Sie können diese Karte so lange spielen, bis der Zoll oder die Bundesbank den Verstoß entdecken.
Wenn auch Sie von der AWV-Meldepflicht für Auslandszahlungen noch nie gehört haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre internationalen Zahlungen meldepflichtig sind.
Zugegeben, die Ausnahmen von der Meldepflicht sind nicht zahlreich. Aber kurzfristige Darlehen, Kleinbetragszahlungen oder auch Zahlungen für Warenlieferungen sind von der AWV-Meldung befreit.
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Und hier ist unsere Garantie: Die Checkliste ist von Fachanwälten erstellt worden und resultiert aus der Erfahrung der Beratung von mehr als 100 Unternehmen.
Ihr
P.S. Seien Sie schneller als Zoll und Bundesbank und prüfen Sie noch heute, ob Meldepflichten für Sie bestehen.