Enthüllt: Geheimnisse der Bundesbank zu Auslandsüberweisungen
An einem schönen Sommerabend vor 25 Jahren feierten zwei junge Männer den Abschluss ihres Studiums. Sie waren sich beide sehr ähnlich. Beide waren besser als der Durchschnitt an der Universität und sie träumten davon, erfolgreiche Unternehmer zu werden.
Als die Universität kürzlich alle ehemaligen Absolventen zu einer Feier einlud, trafen sie nach vielen Jahren wieder aufeinander.
Beide waren sich immer noch sehr ähnlich. Sie waren beide verheiratet. Beide hatten drei Kinder. Und, wie sich an diesem Abend herausstellte, hatten beide ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut.
Doch plötzlich gab es einen Unterschied. Einer der beiden erzählte, dass er eine hohe Strafe zahlen musste, weil sein Unternehmen einen Fehler begangen hatte. Das Unternehmen wurde fast aus dem Markt gedrängt. Es folgte der Verlust von Mitarbeitern und Aufträgen. Der andere hatte weiterhin eine absolut weiße Weste und sein Unternehmen prosperierte.
Vielleicht fragen Sie sich auch, wie es zu diesem plötzlichen Unterschied kam?
War einer der beiden zwischenzeitlich kriminell geworden? Hatte er seine Ambitionen über Bord geworfen? Ging er mit dem Firmenvermögen nachlässig um? Beiden waren Aufrichtigkeit und finanzieller Erfolg schon im Studium sehr wichtig gewesen.
Dass einer der beiden, fast in den Verlust seiner Existenz rutschte, lag daran, er eine relevante Änderung im Gesetz nicht mitbekommen hatte. Seine Berater hatten diese Änderung verschlafen und ihn darauf nicht hingewiesen. Die Behörden bemängelten die Compliance und verhängten ein sehr bedeutsames Bußgeld.
Und das ist der Grund, warum ich Ihnen heute diese Geschichte erzähle.
Denn nichts für Sie wichtiger, als wache Berater für Spezialprobleme an Ihrer Seite zu haben. Anderenfalls sind Sie im Blindflug unterwegs.
An dieser Stelle fragen sie sich vielleicht, was das mit der AWV-Meldepflicht zu tun hat?
Das möchte ich Ihnen kurz erklären. Ganze 68% aller Unternehmer und vermögender Privatpersonen übersehen nämlich die Meldepflicht für Überweisungen ins Ausland.
Davon haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört, oder?
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie internationale Zahlungen an die Bundesbank monatlich melden müssen. Das gilt für jeden und greift dann, wenn die Zahlung mehr als 12.500,- € beträgt.
Die Nichtmeldung ist mit einem Bußgeld bis zu 30.000,- € sanktioniert.
Auch Steuerberater und Banker kennen diese Pflicht nicht. Jeden Tag übersehen deshalb selbst gestandene Unternehmer und vermögende Privatpersonen diese Meldungen. Denn sie denken, dass es sich um legitime Geschäftstransaktion handelt und darum keine Probleme auftreten werden.
An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, wieso ich mich mit der Meldepflicht für Auslandszahlungen so gut auskenne.
Die Antwort ist einfach. Wir sind die erste Anwaltskanzlei in Deutschland, die seit mehr als sieben Jahren zu AWV-Meldepflichten berät.
Letzten Montag habe ich wieder einem Mandanten geholfen, der seine Auslandszahlungen nicht gemeldet hat.
Wie ginge es Ihnen, wenn Sie von mir erfahren würden, dass Sie mehr als 347 Zahlungen im Wert von 10,3 Millionen Euro nicht an die Bundesbank gemeldet haben?
Ich habe ihm erklärt, dass man durch eine Selbstanzeige Bußgelder proaktiv vermeiden kann. Es ist gewissermaßen eine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ Karte, wie Sie diese vom Monopoly kennen.
Sie können diese Karte so lange spielen, bis der Zoll oder die Bundesbank den Verstoß entdecken.
Wenn auch Sie von der AWV-Meldepflicht für Auslandszahlungen noch nie gehört haben, sollten Sie lieber gestern als heute prüfen, ob Sie auch meldepflichtig sind.
Zugegeben, die Ausnahmen von der Meldepflicht sind nicht zahlreich. Aber kurzfristige Darlehen, Kleinbetragszahlungen oder auch Zahlungen für Warenlieferungen sind von der AWV-Meldung befreit.
Klicken Sie unten auf den Button und erhalten Sie kostenfrei unsere Checkliste, mit der Sie selbst prüfen können, ob Sie einer Meldepflicht unterlagen. Ohne einen Anwalt zu beauftragen und rund um die Uhr.
Und hier ist unsere Garantie: Die Checkliste ist von Fachanwälten erstellt worden und resultiert aus der Erfahrung der Beratung von mehr als 100 Unternehmen.
Im Hinblick auf die beiden Absolventen, von denen ich am Anfang erzählt habe: sie waren beide Unternehmer. Aber was war nun der entscheidende Unterschied?
Die richtigen Informationen. Nur einer der beiden hatte sie. Er konnte deswegen Strafen proaktiv vermeiden sich und sein Unternehmen so schützen.
Ihr
P.S. Die Checkliste ist kostenfrei und sichert Ihnen einen Vorsprung vor den Behörden