Ein kleiner aber existenzieller Unterschied
An einem schönen Sommerabend vor 25 Jahren feierten zwei junge Männer den Abschluss ihres Studiums. Sie waren sich beide sehr ähnlich. Beide waren besser als der Durchschnitt an der Universität und sie träumten davon, erfolgreiche Unternehmer zu werden.
Als die Universität kürzlich alle ehemaligen Absolventen zu einer Feier einlud, trafen sie nach vielen Jahren wieder aufeinander.
Beide waren sich immer noch sehr ähnlich. Sie waren beide verheiratet. Beide hatten drei Kinder. Und, wie sich an diesem Abend herausstellte, hatten beide ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut.
Doch plötzlich gab es einen Unterschied. Einer der beiden erzählte, dass er eine hohe Strafe zahlen musste, weil sein Unternehmen einen Fehlerbegangen hatte. Das Unternehmen wurde fast aus dem Markt gedrängt. Es folgte der Verlust von Mitarbeitern und Aufträgen. Der andere hatte weiterhin eine absolut weiße Weste und sein Unternehmen prosperierte.
Vielleicht fragen Sie sich auch, wie es zu diesem plötzlichen Unterschied kam?
War einer der beiden zwischenzeitlich kriminell geworden? Hatte er seine Ambitionen über Bord geworfen? Ging er mit dem Firmenvermögen nachlässig um? Beiden waren Aufrichtigkeit und finanzieller Erfolg schon im Studium sehr wichtig gewesen.
Dass einer der beiden, fast in den Verlust seiner Existenz rutschte, lag daran, er eine relevante Änderung im Gesetz nicht mitbekommen hatte. Seine Berater hatten diese Änderung verschlafen und ihn darauf nicht hingewiesen. Die Behörden bemängelten die Compliance und verhängten ein sehr bedeutsames Bußgeld.
Und das ist der Grund, warum ich Ihnen heute diese Geschichte erzähle.
Denn nichts für Sie wichtiger, als wache Berater für Spezialprobleme an Ihrer Seite zu haben. Anderenfalls sind Sie im "Blindflug" unterwegs.
Was hat das aber nun mit der AWV-Meldepflicht zu tun, fragen Sie mich?
Das möchte ich Ihnen kurz erklären. Ganze 68% aller Unternehmer und vermögender Privatpersonen übersehen nämlich die Meldepflicht für Überweisungen ins Ausland. Auch Steuerberater und Banker kennen diese Pflicht nicht.
Davon haben Sie wahrscheinlich noch nie gehört, oder?
Das Gesetz schreibt vor, dass Sie internationale Zahlungen an die Bundesbank monatlich melden müssen. Das gilt für jeden und greift dann, wenn die Zahlung mehr als 12.500,- € beträgt.
Die Nichtmeldung ist mit einem Bußgeld bis zu 30.000,- € sanktioniert.
Auch Steuerberater kennen die Pflicht nicht. Jeden Tag übersehen deshalb selbst gestandene Unternehmer und vermögende Privatpersonen diese Meldungen. Denn sie denken, dass es sich um legitime Geschäftstransaktion handelt und darum keine Probleme auftreten werden.
An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, wieso ich mich mit der Meldepflicht für Auslandszahlungen so gut auskenne. Die Antwort ist einfach. Wir sind die erste Anwaltskanzlei in Deutschland, die seit mehr als sieben Jahren zu AWV-Meldepflichten berät.
Letzten Montag habe ich wieder einem Mandanten geholfen, der seine Auslandszahlungen nicht gemeldet hat.
Wie ginge es Ihnen, wenn Sie von mir erfahren würden, dass Sie mehr als 347 Zahlungen im Wert von 10,3 Millionen Euro nicht an die Bundesbank gemeldet haben?.
Ich habe ihm unsere Strategie erklärt und dass wir durch eine Selbstanzeige Bußgelder proaktiv vermeiden können. Jedenfalls solange wir die Selbstanzeigeabsenden, bevor der Zoll oder die Bundesbank den Verstoß entdecken.
Und er ist nicht der Einzige, bei dem wir diese Strategie angewendet haben. Mehr als 100 Unternehmen und Privatpersonen haben wir so ein erhebliches Bußgeld erspart. Alle haben damals zunächst Kontakt zu uns aufgenommen und haben sich nach einem Erstgespräch für eine Zusammenarbeit entschieden.
Wenn auch Sie Ihre Auslandszahlungen nicht an die Bundesbank gemeldet haben, testen Sie unsere Erfahrung. Lassen Sie sich kostenfrei für 15 Minuten telefonisch von unseren spezialisierten Anwälten zu Ihren Meldepflichten individuell beraten.
Aber Achtung. Diese Beratung ist nicht für jeden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bieten wir nur Unternehmen und vermögenden Privatpersonen an, die in den letzten drei Jahren Auslandszahlungen über 12.500,- € vorgenommen haben.
Klicken Sie einfach auf den Button unten und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Wir rufen Sie für ein Erstgespräch zurück.
Und hier ist unsere Garantie: Wenn wir im Telefonat feststellen, dass Sie gar keinen Meldepflichten unterliegen, dann teilen wir Ihnen das direkt mit. Eine Rechnung erhalten Sie dafür nicht.
Wenn Sie es fair und nachvollziehbar halten, eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu erhalten, dann sollten Sie jetzt anfragen und erfahren, wie wir vielen anderen helfen konnten.
Im Hinblick auf die beiden Absolventen, von denen ich am Anfang erzählt habe: sie waren beide Unternehmer. Aber was war nun der entscheidende Unterschied?
Der richtige Berater. Nur einer der beiden hatte ihn. Er konnte Strafen proaktiv vermeiden und Unternehmen und Unternehmer schützen.
Ich kann Ihnen hier und jetzt noch nicht versprechen, dass Sie frei von jeglichen Bußgeldern bleiben. Denn das liegt auch an Ihrer individuellen Ausgangslage.
Aber ich kann Ihnen versprechen, dass wir mit 36 Jahren Erfahrung unserer Kanzlei, Ihre Meldepflichten schnell und sorgfältig prüfen. Wir stellen Ihnen eine geeignete Strategie vor, um alle Bußgelder zu verhindern.
Ihr
P.S. Die Termine für unser Erstgespräch sind oft schnell vergeben. Nutzen Sie die Chance, die wir Ihnen bieten.